Fahrzeugsverschrottung Fahrzeugsverschrottung
ANLAGE ZUR FAHRZEUGDEMONTAGE
Der Bau der Anlage zur Fahrzeugdemontage wurde teilweise aus EU- Mitteln finanziert.
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- Die Anlage zur Fahrzeugdemontage in der Firma ZOMIS ist in Besitz der Genehmigung des Wojewoden von Masowien Nr. WŚR-V-6620/37/2005 für die Verschrottung und Demontage von Fahrzeugen sowie die Entscheidung WŚR.V.EE.6620/97/2006 zur Abfallproduktion.
- Die Grundsätze der Arbeit der Fahrzeugdemontageanlage sind im Gesetz von 20. Januar 2005 zum Recycling von, aus dem Verkehr genommenen Fahrzeugen festgehalten (Dz.U.Nr 25 poz. 202 mit vorliegenden Änderungen).
- ZOMIS ist offizieller Partner im Bereich Demontage der folgenden Marken und Firmen: FSO S.A., Mercedes-Benz Polska Sp. z o.o., Chrysler Polska Sp. z o.o., BMW, Chevrolet-Opel, Renault, Peugeot.
- Wir zahlen für jedes komplett zur Verschrottung abgegebene Auto nach individueller Berechnung.
- Auf dem Gebiet von Warschau holen wir Fahrzeuge kostenlos ab.
Recycling von Fahrzeugen, die aus dem Verkehr genommen wurden
- Ein aus dem Verkehr gezogenes Fahrzeug ist gefährlicher Abfall der die Umwelt gefährdet, deshalb haben Demontageanlagen die Aufgabe diese Abfälle in solche umzuwandeln, die entweder erneut verwendet werden können oder unschädlich gemacht werden.
- Jedes, von der Demontageanlage angenommene Fahrzeug ist dem Recyclingprozess unterworfen, d.h. dem gleichen oder einem anderen Nutzen von Materialien oder Teilen (Batterie, Metallschrott).
- Die restlichen Fahrzeugelemente werden dem Energiegewinnungsprozess zugeführt (Reifen als Kraftstoff) oder unschädlich gemacht (Kunststoffteile).
Notwendige Dokumente zur Verschrottung
- Fahrzeugschein oder ein Dokument, welches die Fahrzeugdaten enthält
- Fahrzeugkarte (falls eine ausgestellt wurde)
- Ausweis des Fahrzeugbesitzers
Folgen aus der Fahrzeugverschrottung
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Nach der Annahme des Fahrzeugs zur Verschrottung erhält der Besitzer:
- Bescheinigung über die Annahme des Fahrzeugs in der Fahrzeugdemontageanlage, die zur Abmeldung des Fahrzeuges bei der Kraftfahrzeugstelle sowie zur Auflösung der Haftpflichtversicherungspolice beim Versicherer berechtigt. Achtung – die Einreichung der Dokumente bei der Kraftfahrzeugstelle und der Versicherung liegt in der Pflicht des Kunden
- Fahrzeugscheinentwertung
- Entwertung der amtlichen Kennzeichen
- Entwertung des Fahrzeugbriefs (sofern dieser vorhanden war)
KONTAKT
| Fahrzeugverschrottung | Zygmunt Kamiński |
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tel./fax: (022) 811 91 67, 676 39 49 mobilfunktelefon: 0 698 507 060 e-mail: zygmunt.kaminski@zomis.com.pl |


